Beendigung des Studiums (Exmatrikulation)

 

Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für Technologie und wird vom Studienbüro durchgeführt.
Studierende werden auf eigenen Antrag bei Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch exmatrikuliert.

Studierende werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert

  • bei Abschluss des Studiums
  • wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z.B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung)
  • bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung (Zahlung der Gebühren).

Für die Exmatrikulation benötigen Studierenden der Fakultät der Architektur den „offiziellen“ blauen Exmatrikulationszettel aus dem Studierendenservice und den „internen“ weißen Exmatrikulationszettel aus dem Fakultätsdekanat.

Der "interne" Exmatrikulationszettel bleibt ausgefüllt im Dekanat und der offizielle blaue Exmatrikulationszettel muss komplett im Studierendenservice abgegeben werden. Das Datum der Exmatrikulation kann bei Abgabe des blauen Exmatrikulationszettel im Studierendenservice selbst bestimmt werden (z.B. sofort oder spätestens bis zum 30.04. bzw. 30.09. eines Jahres)
Ohne Abgabe des Exmatrikulationszettels werden keine ECTS Bestätigungen/vorläufige Bescheinigungen oder Zeugnisse ausgehändigt.

Zur Exmatrikulation hier ein Auszug aus der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT.

§ 18 Exmatrikulation
(1) Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft zum KIT. Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden auf dem vom KIT vorgesehenen Formular.
(2) Die Exmatrikulation erfolgt durch Verbuchen im DV-System und Aushändigung oder Übersendung des Exmatrikulationsbescheides. Erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen, wird sie in der Regel zum Ende des Semesters wirksam. Erfolgt die Exmatrikulation auf Antrag der oder des Studierenden, ist diese auch mit sofortiger Wirkung möglich. § 62 Abs. 4 und 5 LHG bleibt unberührt.
(3) Das KIT kann die Aushändigung oder Übersendung des Exmatrikulationsbescheides davon abhängig machen, dass Entlastungsvermerke der Bibliothek des KIT oder anderer Einrichtungen und Institute oder des Studentenwerks vorgelegt werden. Wurde die Exmatrikulation vor Semesterende mit sofortiger Wirkung beantragt, sind überdies der Studienausweis des KIT und sämtliche Immatrikulationsbescheinigungen, jeweils im Original, dem KIT zurückzugeben und eine Versicherung abzugeben, dass die bereits ausgedruckten Immatrikulationsbescheinigungen nicht mehr verwendet werden bzw. dass Institutionen, bei welchen
Immatrikulationsbescheinigungen eingereicht wurden, über die Exmatrikulation in Kenntnis gesetzt wurden.