Häufig gestellte Fragen

Fakultätsprüfungsamt

Die Aufgabengebiete des Fakultätsprüfungsamtes und der Referent*innen der Prüfungsausschüsse sind:

  • Klärung von prüfungsrelevanten Fragen
  • Koordination der Online-Prüfungsverwaltung
  • Beratung zu Studien- und Prüfungsordnungen, Studienverlauf, Studienvertiefungen, Studien- und Prüfungsleistungen
  • Anerkennung von Studienleistungen aus ausländischen und deutschen Hochschulen
  • Anträge auf Zweitwiederholung einer Prüfung
  • Ausgabe der Laufzettel zur Exmatrikulation
  • Bearbeitung/Überprüfung von BAFöG-Anträgen
  • Erstellen der Zeitpläne für Bachelor-/Diplom- und Masterarbeiten
  • Überprüfung der Zulassung
  • Anmeldung zur Bachelor-/Diplom- oder Masterarbeit
  • Koordination der Abschlussbesprechungen (Verteilung Prüfungszettel, Aktenkundigmachung/Erklärung, Koordination des Besprechungszeitraums, Organisation des Prüfungsausschusses, Vorbereitung der Verabschiedung)
  • Erstellen von vorläufigen Bestätigungen "bestanden"
  • Koordination und Organisation von Fakultätsveranstaltungen

 

Ansprechpersonen

Prüfungsangelegenheiten Architektur

Ute Hofmann
E-Mail: ute.hofmann∂kit.edu
Tel.: +49 721 608 43879
Fax: +49 721 608 46090

Studiendekanat
Geb. 20.40, 1. OG, Raum 139
Englerstr. 7
76131 Karlsruhe

Sprechzeiten:
Mo, Di, Do: 09:00-12:00 Uhr

 

Prüfungsangelegenheiten Kunstgeschichte

Helga Lechner
E-Mail: helga.lechner∂kit.edu
Tel.: +49 721 608 42191
Fax: +49 721 608 48039

Geb. 20.40, EG Raum 020
Englerstr. 7
76131 Karlsruhe

Homepage: http://kg.ikb.kit.edu

Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09:00 -12:00 Uhr
Mo - Do: 14:00 - 17:00 Uhr

Anträge auf Zulassung zur Orientierungsprüfung, Vorprüfung, Bachelorprüfung oder Masterprüfung können jederzeit über das Sekretariat Kunstgeschichte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Kunstgeschichte gestellt werden. Vorzulegen sind Nachweise über das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 27, 31, 35 oder 42 der Prüfungsordnung.

 

Prüfungsangelegenheiten postgradualer Masterstudiengang Altbauinstandsetzung

MAS ETH gta Anette Busse
E-Mail: anette.busse∂kit.edu
Geb. 20.40, Raum 127
Englerstr. 7
76131 Karlsruhe

Homepage: http://mai.ieb.kit.edu/

Sprechzeiten: nach Vereinbarung 

Fristverlängerungen

Vorgehensweise:

Gehen Sie mit diesem Anliegen in unser Fakultätsprüfungsamt.
Bringen sie einen aktuellen Leistungsnachweis mit, auf dem auch nicht bestandene und angemeldete Prüfungen dokumentiert sind und stellen Sie einen Prüfungsterminplan für die noch ausstehenden Prüfungen der Diplom-Vorprüfung auf.

Der Antrag wird über das Fakultätsprüfungsamt in Briefform eingereicht und von dort dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Begründungen wie z.B. Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes über einen längeren Zeitraum hinweg werden mit Attest dokumentiert. Eine Berücksichtigung ist andernfalls nicht gewährleistet.

Rückmeldung

Studierende, die ihr Studium am Karlsruher Institut für Technologie fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden. Das Karlsruher Institut für Technologie bietet dafür das Studierendenportal an. Auf diesem Portal kann man sich einfach, bequem und schnell rückmelden, Studienbescheinigungen ausdrucken und auch seine Anschrift ändern. Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung ist neben dem Studierendenwerksbeitrag auch ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten.

BAFöG-Bescheinigung

Tragen Sie in das Formular bitte Name und Fachsemester ein und legen Sie einen aktuellen Leistungsnachweis bei.
Den Leistungsnachweis können Sie im Studierendenportal selbst herunterladen oder im Studienbüro ausdrucken lassen.

BAFöG-Formular

Studienfinanzierung

Hervorragende Studierende und WissenschaftlerInnen benötigen besondere Förderung und Unterstützung.
Das Innovations- und Relationsmanagement des KIT bringt Förderinstitutionen und Kandidat*innen zusammen, wenn herausragende Leistungen engagierter Studierender und junger Wissenschaftler*innen gewürdigt werden sollen. 

Weitere Informationen auf https://www.irm.kit.edu/studienfinanzierung.php

Beurlaubung

Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden.

> Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf den zentralen KIT-Seiten

Exmatrikulation: Beendigung des Studiums

Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für Technologie und wird vom Studienbüro durchgeführt.
Studierende werden auf eigenen Antrag bei Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch exmatrikuliert.

Studierende werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert

  • bei Abschluss des Studiums
  • wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z.B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung)
  • bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung (Zahlung der Gebühren).

Für die Exmatrikulation benötigen Studierenden der Fakultät der Architektur den „offiziellen“ blauen Exmatrikulationszettel aus dem Studierendenservice und den „internen“ weißen Exmatrikulationszettel aus dem Fakultätsdekanat.

Der "interne" Exmatrikulationszettel bleibt ausgefüllt im Dekanat und der offizielle blaue Exmatrikulationszettel muss komplett im Studierendenservice abgegeben werden. Das Datum der Exmatrikulation kann bei Abgabe des blauen Exmatrikulationszettel im Studierendenservice selbst bestimmt werden (z.B. sofort oder spätestens bis zum 30.04. bzw. 30.09. eines Jahres)
Ohne Abgabe des Exmatrikulationszettels werden keine ECTS Bestätigungen/vorläufige Bescheinigungen oder Zeugnisse ausgehändigt.

Zur Exmatrikulation hier ein Auszug aus der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT.

§ 18 Exmatrikulation
(1) Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft zum KIT. Die Exmatrikulation erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag der oder des Studierenden auf dem vom KIT vorgesehenen Formular.
(2) Die Exmatrikulation erfolgt durch Verbuchen im DV-System und Aushändigung oder Übersendung des Exmatrikulationsbescheides. Erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen, wird sie in der Regel zum Ende des Semesters wirksam. Erfolgt die Exmatrikulation auf Antrag der oder des Studierenden, ist diese auch mit sofortiger Wirkung möglich. § 62 Abs. 4 und 5 LHG bleibt unberührt.
(3) Das KIT kann die Aushändigung oder Übersendung des Exmatrikulationsbescheides davon abhängig machen, dass Entlastungsvermerke der Bibliothek des KIT oder anderer Einrichtungen und Institute oder des Studentenwerks vorgelegt werden. Wurde die Exmatrikulation vor Semesterende mit sofortiger Wirkung beantragt, sind überdies der Studienausweis des KIT und sämtliche Immatrikulationsbescheinigungen, jeweils im Original, dem KIT zurückzugeben und eine Versicherung abzugeben, dass die bereits ausgedruckten Immatrikulationsbescheinigungen nicht mehr verwendet werden bzw. dass Institutionen, bei welchen
Immatrikulationsbescheinigungen eingereicht wurden, über die Exmatrikulation in Kenntnis gesetzt wurden.