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Studienangebot
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Masterstudium Architektur

Inhalt

Der Masterstudiengang Architektur umfasst vier Semester. Er schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Master of Science (M.Sc.) in der Architektur ab. Für diesen Abschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Während des Studiums sollen die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft werden.

Ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen dafür speist sich aus dem Lehrangebot von vier Instituten mit den jeweiligen Fach- und Lehrgebieten:

Institut Entwerfen, Kunst und Theorie
•    Fachgebiet Raum und Entwerfen
•    Lehrgebiet Darstellende Geometrie
•    Fachgebiet Gebäudelehre
•    Fachgebiet Bauplanung
•    Fachgebiet Bildende Kunst
•    Fachgebiet Architekturtheorie
•    Fachgebiet Architekturkommunikation

Institut Entwerfen und Bautechnik
•    Fachgebiet Baukonstruktion
•    Lehrgebiet Grundlagen der Baukonstruktion
•    Fachgebiet Nachhaltiges Bauen
•    Fachgebiet Konstruktive Entwurfsmethodik
•    Fachgebiet BuildingLifecycle Management
•    Fachgebiet Tragkonstruktionen
•    Fachgebiet Bautechnologie
•    Fachgebiet Baupysik und Technischer Ausbau

Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft
•    Fachgebiet Stadtquartiersplanung
•    Fachgebiet Internationaler Städtebau
•    Fachgebiet Landschaftsarchitektur
•    Fachgebiet Stadt und Wohnen

Institut Kunst-und Baugeschichte
•    Fachgebiet Kunstgeschichte
•    Fachgebiet Baugeschichte

 

Das Masterstudium entspricht in vielerlei Hinsicht einem Projektstudium. So sind in jedem Semester ein Projekt inklusive einer thematischen Vertiefung zu bearbeiten.

Insgesamt verfügen die Studierenden bei der Auswahl der Projektthemen über eine große Wahlfreiheit. Auch bei der Belegung von Lehrveranstaltungen bestehen vielfaltige Wahlmöglichkeiten.
Allerdings ist es ratsam, vor Auswahl der Kurse eine studienfachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Studierenden bei der Aufstellung eines individuellen Studienplans im Sinne einer möglichen Profilierung bis hin zur Masterarbeit unterstützt.
Die Prüfungsordnung und der darauf beruhende Studienplan enthalten alle verbindlichen Festlegungen für den Studiengang.
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Sie umfasst neben den Lehrveranstaltungen die Teilnahme an Pflichtexkursionen, Prüfungen und die Masterarbeit.
Grundsätzlich gliedert sich das Studium in Module. Jedes Modul kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen, die durch eine oder mehrere Prüfungen abgeschlossen werden.
Der Umfang jedes Moduls ist durch Leistungspunkte gekennzeichnet, die nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls gutgeschrieben werden.

 


Studienplan der neuen Studienordnung zum herunterladen anklicken

 

Information

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat sich im Rahmen der Umsetzung des Bolognaprozesses zum Aufbau eines europäischen Hochschulraumes zum Ziel gesetzt, dass am Ende der Studierendenausbildung in der Regel der Mastergrad steht. Der von der KIT-Fakultät für Architektur angebotene Bachelor- und Masterstudiengang Architektur ist daher als Gesamtkonzept mit konsekutivem Aufbau zu betrachten.

Ohnehin besteht für die Aufnahme in die Architektenkammer die Notwendigkeit des Nachweises eines mindestens vierjährigen Studiums.

 

Abschluss und Studiendauer

2 Jahre bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Kreditpunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden, Abweichungen zur Regelstudienzeit sind möglich.

 

Studienaufbau

Der modularisierte Masterstudiengang entspricht vielfach einem Projektstudium. Pro Semester ist ein größeres Projekt vorgesehen. Hinzu kommen Wahlpflicht- und Wahlmodule aus dem Lehrangebot der vier Institute der KIT-Fakultät. Zusätzlich müssen Seminare zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen besucht werden. Das Studium schließt mit dem Masterprojekt ab. Insgesamt besteht im Masterstudium eine große Freiheit bei der Auswahl von vertiefenden Projekten. Die einzelnen Module sind im Studienplan festgelegt, welcher vor Studienbeginn bekannt gegeben wird.

 

Bewerbung und Zulassung

Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur am KIT sind:

 

1. Bachelorabschluss

ein bestandener* Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Architektur (oder einem Studiengang mit im wesentlichem gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein,

 

2. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen**:

- Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP

- Bautechnik im Umfang von 30 LP

- Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP

- Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP und

- Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 20 LP

Wichtig!

Die Zuordnung der im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen zu den Bereichen muss vom/von der Bewerber/in auf einem Formblatt erfolgen.

 

3. Praktikum***

ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmens.

 

4. Deutsche Sprachkenntnisse

für Bewerber und Bewerberinnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, der Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache gemäß den Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT),

 

5. Bestehender Prüfungsanspruch

dass im Studiengang Architektur oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt kein endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung vorliegt und der Prüfungsanspruch auch aus sonstigen Gründen noch besteht

 

6. Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Projektmappe/Gespräch)

die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest bestehend aus einer Projektmappe und ggf. einem Gespräch.

 

Die Entwurfs- oder Projektmappe mit Arbeitsproben soll aus der Abschlussarbeit des grundständigen Bachelorstudiums, weiteren selbstgewählten eigenen Arbeiten aus dem Bachelorstudium sowie einem tabellarischen Lebenslauf bestehen und ist im Format DIN A4 mit max. 30 Seiten einzureichen.

Die Entwurfs- bzw. Projektmappe wird auf einer Skala von 0 bis 80 Punkten bewertet.

 

Bei einer Punktzahl von mindestens 61 Punkten entspricht die Mappe den Anforderungen und der fachspezifische Studierfähigkeitstest ist bestanden.

Bei einer Punktzahl von unter 41 Punkten ist der fachspezifische Studierfähigkeitstest nicht bestanden.

Bei einer Punktzahl von 41 bis 60 Punkten folgt die Einladung zu einem Gespräch.

 

Im Gespräch sollen Sie fachliche Inhalte aus Ihrem Studium und Ihrer Berufserfahrung auf Frage- und Zielstellungen der Architektur anwenden können. Dies umfasst die Themenbereiche Entwerfen, das Verständnis für architektonische Fragestellungen, die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise und die Fachsprachenkompetenz. Dabei wird auch Ihr Gesprächsverhalten im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.

Das Gespräch findet auf dem Gelände des KIT in Karlsruhe statt und dauert ca. 20 Minuten.

 

Die genauen Termine sowie der Ort des Gesprächs werden spätestens eine Woche vor dem Termin durch das KIT bekannt gegeben. Die zum Gespräch zugelassenen Bewerber/innen werden rechtzeitig durch das KIT eingeladen. Der Zeitraum für die Durchführung der Gespräche wird vor Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt und bekanntgemacht.

Das Gespräch wird auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten bewertet.

 

Bei einer Gesamtpunktzahl im Gespräch von mindestens 10 Punkten ist der fachspezifische Studierfähigkeitstest bestanden.

 

Motivationsschreiben

Für die Bildung der Rangliste ist ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT beizulegen.

Legen Sie im Schreiben dar, warum Sie sich für den Masterstudiengang Architektur am KIT bewerben, warum Sie sich für diesen Studiengang geeignet halten und welche Ziele und Erwartungen Sie an das Architekturstudium am KIT haben.

 

Rangliste

Unter den Bewerber/innen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen wird eine Rangliste erstellt:

Gesamtnote des akademischen Abschlusses (15 Punkte)

Motivationsschreiben (5 Punkte)

Entwurfs-/Projektmappe (80 Punkte)

 

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen können in der Regel nicht alle Bewerber/innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, auch zugelassen werden. Das heißt, auch nach erfolgreichem Absolvieren des Gesprächs kann es sein, dass keine Zulassung erfolgt, da die Platzierung auf der Rangliste im unteren Bereich ist.

 

Fußnoten:

* Die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass die/der Bewerber/in das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiengangs Architektur abschließt.

In diesem Fall kann im Rahmen der Zugangs- und Auswahlentscheidung eine Durchschnittsnote berücksichtigt werden, die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird. Die/der Bewerber/in nimmt ausschließlich mit der ermittelten Durchschnittsnote und den bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen am Zugangs- und Auswahlverfahren teil. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt unbeachtet. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung über die bis zum Ende der Bewerbungsfrist erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Notenauszug) beizulegen.

** Fehlen von den vorgenannten Leistungen im Umfang von bis zu 30 LP, kann die Bewerberin/der Bewerber trotzdem mit den tatsächlich erbrachten Leistungen zugelassen werden, wenn sie/er diese Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs zusätzlich zu den gemäß der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Architektur erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und nachweist.

*** Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum gemäß Absatz 2 Nr. 4, kann die/der Bewerber/in im Einzelfall trotzdem unter der Auflage zugelassen werden, dass sie/er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens zur Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachzuweisen.

 

Praktikum

Die KIT-Fakultät empfiehlt, vor oder während des Masterstudiums ein insgesamt 24-wöchiges Praktikum in einem Architekturbüro zu absolvieren. Die Durchführung des Praktikums kann bis zum Masterabschluss erfolgen.

 

Neue Studienordnung zum Wintersemester 2016/17

Zum Wintersemester 2016/17 tritt im Masterstudiengang Architektur eine neue Studienordnung in Kraft. Sie gilt automatisch für alle Studierenden, die im WiSe 2016/17 mit dem Masterstudium beginnen.