Promovieren an der Fakultät für Architektur

Die Fakultät für Architektur verleiht den akademischen Grad Dr.-Ing. im Studiengang Architektur und Dr. phil. im Studiengang Kunstgeschichte.

Die neue Promotionsordnung für die Fakultät für Architektur am Karlsruher Institut für Technologie zur Erlangung des Doktorgrades im Studiengang Architektur (Dr.-Ing.) und im Studiengang Kunstgeschichte (Dr. phil.) wurde am 12.01.2017 amtlich bekanntgemacht.

Promotionsordnung (2017)

Für davor geschlossene Vereinbarungen gilt:

Promotionsordnung (2006)

Leitlinien für das Promotionswesen am KIT

Termine des Promotionsausschusses

Der Promotionsausschuss der Fakultät für Architektur tagt dreimal im Jahr, um über eingegangene Anträge zu beraten.
Anträge für Annahmen, erneute Annahmen, Verlängerungen und Eröffnungen sind dafür jeweils bis zum 1. April und 1. Oktober einzureichen.
Ansprechpartnerin: Nina Dürr

 

Ablauf des Promotionsverfahrens

Annahme als Doktorand*in

Verpflichtende Registrierung beim Karlsruhe House of Young Scientists (KHYS)

Voraussetzungen für die Registrierung beim KHYS:

  • Sie haben mit Ihrer/m Erstbetreuer/-in eine Promotionsvereinbarung abgeschlossen.
  • Sie besitzen einen KIT-Account

Zur Registrierung in Docata

Der/die Kandindat*in schließt mit der/dem Betreuer*in eine Promotionsvereinbarung ab. Eine Kopie erhält die Fakultät. Danach registriert sich der/die Kandidat*in beim KHYS über Docata. Die Registrierungsbescheinigung muss dem Antrag auf Annahme beigelegt werden.

Der/die Kandidat*in reicht einen formlosen Antrag im Dekanat ein mit den erforderlichen Unterlagen (Aus Promotionsordnung zu entnehmen). Der Promotionsausschuss prüft den Antrag und der/die Kandidat*in bekommt ein offizielles Schreiben über die Annahme. Die Annahme als Doktorand*in erfolgt zunächst für vier Jahre.

Promotionsverfahren

Wenn der/die Doktorand*in seine/ihre Dissertation fertiggestellt hat, reicht er/sie diese in dreifacher Ausfertigung zusammen mit einem schriftlichen Antrag und den erforderlichen Unterlagen (Aus Promotionsordnung zu entnehmen) im Dekanat ein.

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird das Promotionsverfahren eröffnet. Die Doktorand*in wird schriftlich davon informiert und die Referent*innen um Gutachten gebeten.

Mündliche Prüfung

Sobald die Gutachten vorliegen, wird ein Termin für die mündliche Prüfung festgelegt.

Veröffentlichung der Dissertation

Laut Promotionsordnung ist die Arbeit innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen. Erst nach der Abgabe der Pflichtexemplare bei der KIT-Bibliothek ist der/die Kandidat*in berechtigt, den Doktortitel zu führen.

Detaillierte Informationen sind der Promotionsordnung zu entnehmen.

Ansprechperson

Nina Dürr
Dekanat
Gebäude 20.40, Raum 135
Englerstraße 7
76131 Karlsruhe