Doktorandenkon­vent

Zum Doktorandenkonvent
Mit dem Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz vom 1. April 2014 wurde in der neuen Fassung des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg ein Konvent der Doktoranden eingeführt. Der Doktorandenkonvent der Fakultät für Architektur besteht aus allen zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden. Am 29. April 2015 wurde zum ersten Mal ein Vorstand des Doktorandenkonvents gewählt. Er besteht aus 3 Mitgliedern, die jeweils für zwei Jahre amtieren.

 

Vorstand des Doktorandenkonvents
Vorstand: Marwa Al-Dabooni, M.Sc.
1. Stellvertreterin: Sebastian Ebertshäuser, Dipl.-Ing.
2. Stellvertreterin: Mahsa Bagheri, M.Sc.

 

Aufgaben und Ziele des Doktorandenkonvents
Der Doktorandenkonvent soll nicht nur Anlaufpunkt für alle Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät für Architektur des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) sein, sondern auch alle Doktorandinnen und Doktoranden der verschiedenen Fachgebiete der Fakultät für Architektur miteinander zu vernetzen. In seiner Funktion als Ansprechpartner für universitäre Gremien kann der Vorstand des Konvents die Anliegen der Doktorandinnen und Doktoranden vorbringen und durchsetzen.

 

Vollversammlung
Zweimal jährlich, jeweils zu Beginn des Sommersemesters und zu Beginn des Wintersemesters wird der Promovierenden-Konvent der Fakultät für Architektur am KIT zu einer Vollversammlung einberufen.

 

Kontakt
Alle Promovierenden können sich bei Fragen oder Anregungen gerne jederzeit per E-Mail doktorandenkonvent∂arch.kit.edu an den Vorstand des Konvents wenden

* Wenn Ihr Interesse habt, Teil des Vorstandes des Doktorandenkonvents zu werden, seid Ihr herzlich willkommen! Wir freuen uns über jede aktive Unterstützung!

 

Satzung
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