Frequently Asked Questions

Auslandsaufenthalt  

Wann ist der beste Zeitpunkt in meinem Studium für einen Auslandsaufenthalt?

Bachelor Architektur: Für Bachelorstudierende ist in der Regel im 5. und / oder 6. Semester des Bachelorstudiengangs der beste Zeitpunkt. Die Bewerbung hierfür erfolgt im 3. Bachelor-Semester!

Mobilitätsfenster Bachelor: Aufenthaltsdauer 1 Semester

Mobilitätsfenster Bachelor: Aufenthaltsdauer 2 Semester
Bei einem Auslandsaufenthalt von zwei Semestern verschiebt sich die Bachelorarbeit ins 8. Semester.

Informationen über die Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt ab dem 5. Bachelor-Semester an einzelnen Partneruniversitäten erhalten Sie im FAi-Büro (R246).

Master Architektur: Für Masterstudierende bietet sich das 1. und / oder 2. Semester für einen Auslandsaufenthalt an. (Die Bewerbung hierfür ist schon im 5. Semester Bachelorstudium erforderlich!)

Kunstgeschichtsstudierende können derzeit nur im Masterstudium einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität wahrnehmen.

Mobilitätsfenster Master:

Welche ausländischen Partneruniversitäten hat die Fakultät?

Auf der Webseite des IStO finden Sie eine Liste aller Partneruniversitäten der Fakultät.
Außerdem können Sie sich über Links zu jeder einzelnen Universität über das Studienangebot informieren.

Welche Partnerschaften gibt es?

Es ist zwischen zwei Arten von internationalen Partnerschaften zu unterscheiden:

• Erasmus-Partnerschaften mit Universitäten im europäischen Raum (EU, Schweiz, Norwegen, Türkei)
• Bilaterale Partnerschaften mit Partneruniversitäten im nicht-europäischen Raum

Bei den Erasmus-Partnerschaften hat die Fakultät eigene Verträge mit einer festgelegten Anzahl von Austauschplätzen, die nur den Architekturstudierenden zur Verfügung stehen!
Bei den Partnerschaften im nicht-europäischen bestehen hochschulweite Verträge.

Muss ich an der Partneruniversität Studiengebühren zahlen?

Nein. Die KIT-Fakultät für Architektur schließt bewusst Verträge mit Partneruniversitäten ab, damit Sie dort keine Studiengebühren bezahlen müssen. Es können allerdings geringe Gebühren für Kosten wie Versicherung, Beiträge zu Studentenvertretungen und die Nutzung von Material erhoben werden, und zwar auf derselben Grundlage wie sie für die Studierenden vor Ort erhoben werden.

Die Universität, an der ich gern studieren würde, besitzt keinen Vertrag mit der Fakultät für Architektur – was kann ich tun?

Grundsätzlich ist es möglich sich auch an Universitäten zu bewerben, mit denen kein Vertrag besteht, allerdings NUR in Absprache mit der Auslandskoordinatorin am FAi, Frau Dr. Judith Reeh.

Zum Teil stehen wir noch in Verhandlung mit Universitäten, andere Universitäten haben wiederum strikte Vorgaben. In einigen Fällen werden auch Studienbeiträge an der dortigen Universität verlangt, wenn kein Vertrag besteht. Durch eine Absprache können wir mögliche Komplikationen vermeiden.

Wofür ist die Fakultät zuständig? Wofür das International Student Office (IStO) des KIT?

Das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz im Ausland und die Auswahl der Erasmus-Outgoing-Studierenden läuft über die Fakultät. Diese teilt Ihnen per E-Mail mit, ob und welchen Erasmus-Platz Sie erhalten haben. Vorher, während und nach dem Auslandsaufenthalt ist die Fakultät für die fachliche Betreuung zuständig.
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Judith Reeh im FAi, Auslandskoordination (R 138).

Allgemeine Informationen über das Erasmus+-Programm bietet das IStO an. Es bietet regelmäßig Infoveranstaltungen an.

Nach der Zusage eines Platzes von Seite der Fakultät ist das IStO für die Nominierung an der PHS und die weitere Organisation des Auslandsaufenthaltes für alle Studierenden des KIT zuständig.

Kann ich im Ausland ein Praktikum machen?

Ja, das können Sie. Bitte informieren Sie sich bei der “KOOR-Erasmus Service BW“ (Koordinierungsstelle für die praktischen Studiensemester) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft, nach entsprechenden Programmen, die für Auslandspraktika existieren.

Kann ich nebenbei arbeiten?

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sind berechtigt, ohne Arbeitserlaubnis in jedem Land der EU oder des EWR zu arbeiten, falls der Job zeitlich mit dem Studium vereinbar ist.
In vielen Ländern ist eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht möglich oder an enge Bedingungen (z.B. Arbeitserlaubnis) geknüpft. Wenn Sie dort arbeiten möchten, sollten Sie sich in jedem Falle vor der Ausreise beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft (www.auswaertiges-amt.de) nach den Voraussetzungen für die Beantragung einer solchen Arbeitserlaubnis erkundigen.
Daher sollten Sie nicht von Anfang an, die Möglichkeit im Gastland zu arbeiten, in Ihre finanziellen Pläne mit einbeziehen.

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Ja. Vor Beginn des Auslandaufenthaltes müssen die Studierenden sich selbstständig über Auslandsversicherungen informieren und ggf. zusätzliche Versicherungen abschließen. Manche Universitäten verlangen bei der Anmeldung eine Bestätigung des Versicherungsschutzes im Ausland.

Welche Unterstützung wird für die Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt angeboten, z.B. bei der Unterkunftssuche? 

Informationen zum Wohnraum an Ihrer Gastuniversität bekommen Sie in der Regel von der Gastuniversität selbst. Prinzipiell besteht kein Anspruch auf Wohnraum – besonders nicht bei Erasmusstudierenden. Einige wenige Hochschulen stellen ihren Austauschstudierenden Wohnheimplätze zur Verfügung.


Bewerbung

Wann und wo muss ich mich bewerben?

Die Bewerbungsphase beginnt Ende des Jahres (Dezember) für das darauffolgende Winter- und Sommersemester und endet meist Mitte Januar. Z.B. muss man sich für ein Auslandsemester im Wintersemester 2022/23 oder Sommersemester 2023 bis spätestens 16. Januar 2022 bewerben. Die genauen Termin werden jeweils gesondert auf folgender Seite bekanntgegeben.

Welche Unterlagen muss meine Bewerbung beinhalten?

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen  eingereicht werden.
•    Angabe und Nachweis zu Sprachkenntnissen (Sprachnachweis)
•    Immatrikulationsbescheinigung
•    Nachweis der Studienleistungen
•    Lebenslauf (tabellarisch, max. zwei Seiten)
•    Motivationsschreiben (einseitig)
•    Portfolio mit mindestens drei Projekten / Zeichnungen (ca. 9 Seiten, max. 25 MB)
•    Bestätigung zur Teilnahme am Buddy-Programm (Ausdruck des ausgefüllten Anmeldeformulars)

In welcher Form soll ich die Bewerbungsunterlagen abgeben?

Bitte bewerben Sie sich online über Mobility Online

Wie soll das Motivationsschreiben formuliert werden? Sollte es auf Deutsch oder auf Englisch sein?

Für die fakultätsinterne Bewerbung sollte das Motivationsschreiben auf Deutsch sein und eine Länge von einer A4-Seite nicht überschreiten. Es wird in der Bewerbung stark gewichtet.
Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Interesse am Studienort und Ihre Eignung darzustellen. Beziehen Sie sich vor allen Dingen auf Ihren Erstwunsch. Grundsätzlich sind Sie jedoch frei in der Ausgestaltung Ihres Motivationsschreibens.
Bei späterer Anmeldung an der Ihnen zugeteilten Partneruniversität kann unter Umständen ein Motivationsschreiben auf Englisch oder in der Landessprache verlangt werden.

Muss ich Sprachkenntnisse nachweisen?

Ja, Sie sollten auf jeden Fall Grundkenntnisse der Sprache Ihres Austauschlandes vorab nachweisen können. Diese können Sie über einen Sprachkurs im Sprachenzentrum des KIT erwerben. Das KIT bietet Ihnen ein breites Angebot an Sprachkursen an. Beachten Sie jedoch die rechtzeitige Anmeldung.

Dringend raten wir Ihnen auch zur Teilnahme an einem Intensivkurs vor Ort vor Semesterbeginn und einem studienbegleitendem Sprachkurs im Ausland.

Weitere Informationen


Auswahlprozess und Nominierung  

Wie wird ausgewählt, wie verläuft der Auswahlprozess?

Die Vergabe der Austauschplätze wird über eine Auswahlkommission geregelt, um eine faire Platzverteilung zu ermöglichen.

Die Auswahlkommission setzt sich aus Mitgliedern der Statusgruppen der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden der KIT-Fakultät für Architektur zusammen.

Die Kommission entscheidet anhand der eingegangenen Unterlagen  und ggfs. über Auswahlgespräche über die Vergabe der Austauschplätze. Der Notendurchschnitt mit ECTS, das Motivationsschreiben, Sprachkenntnisse und Mappe beeinflussen den Auswahlprozess.

Wann und wie bekomme ich Nachricht, dass ich für ein Auslandsstudium nominiert wurde?

Das FAi an der KIT-Fakultät für Architektur informiert nach der Auswahlkommissionssitzung Anfang Februar per E-Mail über den Ausgang der Nominierungen.

Ich wurde nominiert. Was muss ich jetzt tun?

Informationen werden ergänzt.

Was passiert, wenn ich einen Platz angenommen habe und dann später absage?

Wenn sie Ihren zugesicherten Platz absagen, haben Sie später keinen Anspruch mehr auf diesen Platz. Bitte seien Sie sich aber bewusst, dass durch Ihre Absage nicht nur Ihnen der Platz verloren geht, sondern Sie Ihren Mitstudierenden auch die Chance auf den Platz genommen haben.

Kann ich meinen ERASMUS-Platz nachträglich verlängern?

Die Verlängerung des Austausches ist nur von ein auf zwei Semester möglich. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass dies unter Umständen schwierig werden kann. Sie sollten sich vor der Bewerbung genau überlegen, ob Sie für ein oder zwei Semester im Ausland studieren wollen.


Leistungserbrin­gung und Leistungsanerkennung  

Wie viele ECTS-Credits muss ich pro Semester im Ausland erreichen?

Bachelor- und Masterstudierende müssen laut Studienordnung 30 ECTS pro Semester erbringen.

Welche Leistungen kann ich im Ausland erbringen?

Es ist abhängig von Ihrem Studienfortschritt und der gewählten ausländischen Universität, welche Leistungen Sie dort erbringen können.
Sie können sich über die ausländischen Universitäten – meist über deren Homepage – informieren, welche Kurse dort angeboten werden.

Nach der offiziellen Anmeldung bekommen Sie in der Regel genaue Informationen über Entwurfs- und Kursangebot, Anmeldefristen durch den jeweiligen Internationalen Koordinator der Partneruniversität mitgeteilt. Viele Partneruniversitäten geben jedoch das Fächerangebot erst sehr kurzfristig bekannt.

Was muss ich tun, dass meine ausländischen Leistungen an der KIT-Fakultät anerkannt werden?

Vor dem Auslandsaufenthalt müssen Sie eine Auswahl von Kursen treffen, die Sie an der ausländischen Universität absolvieren wollen. Diese Kurse werden in einem „Learning Agreement“ der Gasthochschule und des KIT festgelegt.

Wir empfehlen vor der Erstellung eines Learning Agreements eine Fachstudienberatung im Studiendekanat, um abhängig vom Studienfortschritt die richtigen Lehrveranstaltungen / Kurse an der Partnerhochschule auswählen zu können.

Darüber hinaus empfehlen wir nach Vorauswahl der Kurse, diese mit den jeweiligen Fachvertretern zu besprechen, ob diese den ausländischen Kurs als inhaltlich und im Umfang vergleichbar mit Ihrem eigenen anerkennen.

Listen Sie dann Ihre Kurse in dem „Learning Agreement“ auf und lassen Sie es durch das FAi (Fachkoordinator Fakultät) prüfen und unterzeichnen, gleichfalls durch die zuständigen Koordinatoren im IStO. Informationen vom IStO zu Ihrem Auslandsaufenthalt finden Sie auf den Seiten des IStO.

Link: http://www.intl.kit.edu/ostudent/7690.php

Nach dem Auslandaufenthalt lassen Sie sich Ihre erbrachten Leistungen bei den Fachvertretern bzw. im Studiendekanat anerkennen (zweistufiges Verfahren). Dazu benötigen Sie den Leistungsnachweis (Transcript) der Partnerhochschule und das Anerkennungsformular der Fakultät. Dieses erhalten Sie online.

Phase 1: Vorlage der erbrachten Leistungen (Transcript, Studienleistungen)bei den Fachvertretern (Professor*innen) an den Fachgebieten. Es findet eine Begutachtung der Leistungen auf Gleichwertigkeit statt.

2. Phase: Überprüfung des Antrags im Studiendekanat / FAi anhand Learning Agreement, Leistungsnachweis (Transcript) der Partnerhochschule, danach Vorlage im Prüfungsausschuss.

Die Übertragung der im Ausland erbrachten Leistungen findet im Studiendekanat nach Bestätigung durch den Prüfungsausschuss statt.

Fakultät Architektur international

Auslandskoordination
Dr. Judith Reeh
judith.reeh∂kit.edu

Erasmus-Büro
Silke Marx M.A.

Studiendekanat
20.40 Raum 139
0721 - 608 42155
silke.marx∂kit.edu

Sprechzeiten: Mo-Mi: 08.00-13.00 Uhr