Habilitationen

Die Habilitation dient dem Nachweis der besonderen Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. 

Auf Grund der erfolgreichen Habilitation (facultas docendi) verleiht das Karlsruher Institut für Technologie (Im Folgenden: KIT) die Lehrbefugnis (venia legendi) für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet. 

Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ verbunden, wenn diese in ihrem Fachgebiet Lehrveranstaltungen von mindestens zwei Semesterwochenstunden abhalten (sogenannte Titellehre). 
Zuständig ist diejenige KIT-Fakultät, in dem das Fach oder Fachgebiet, dem das Thema der Habilitationsschrift zuzuordnen ist, vertreten wird. 

Prüfungsorgan ist gemäß der Habilitationsordnung des KIT der jeweilige Habilitationsausschuss. 

Habilitationsordnung des KIT vom 14.07.2022

Ansprechperson

Nina Dürr
Dekanat
Gebäude 20.40, Raum 135
Englerstraße 7
76131 Karlsruhe

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Das Habilitations­verfahren
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Abgeschlossene Habilitationen