Eine Bewerbung ist für das Winter- und Sommersemester möglich.
Bewerbungsfrist: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester.
Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen in digitaler Form (PDF) in das Bewerbungsportal hochgeladen werden. Eine Einreichung in Papierform ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Entwurfs- oder Projektmappe.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur am KIT:
1. Bachelor-Abschluss
ein bestandener* Bachelor-Abschluss (oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Architektur (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalten) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss innerhalb einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten abgeschlossen worden sein,
2. Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen**:
- Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein städtebauliches Projekt im Umfang von mindestens 10 LP.
- Bautechnik im Umfang von 30 LP
- Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP
- Gestaltung und Darstellung im Umfang von 20 LP und
- Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 15 LP.
Wichtig!
Die Zuordnung der Leistungen im Bachelor-Studiengang zu den Bereichen muss vom Antragsteller auf einem Formular.
3. Praktikum***
Ein zwölfwöchiges Vollzeit-Praktikum in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Büros oder eines Großunternehmens.
4. Deutsche oder englische Sprachkenntnisse
bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch oder Englisch ist, der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache gemäß den Anforderungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) §5 Abs. 4 und 5.,
5. das Bestehen der Prüfung
dass kein endgültiges Nichtbestehen einer nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfung im Studiengang Architektur oder einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt vorliegt und dass der Prüfungsanspruch auch aus anderen Gründen noch besteht
6. fachspezifische Eignungsprüfung (Projektportfolio/Gespräch)
Erfolgreiche Teilnahme an einer fachspezifischen Studierfähigkeitsprüfung, bestehend aus einer Projektmappe und ggf. einem Gespräch.
Die Entwurfs- bzw. Projektmappe mit Arbeitsproben soll aus selbstgewählten Originalarbeiten aus dem Bachelorstudium bestehen, die überwiegend in Eigenleistung während des Bachelorstudiums entstanden sind. Sie sollte auch einen tabellarischen Lebenslauf enthalten und ist als PDF-Dokument mit maximal 30 Seiten im DIN A4-Format einzureichen.
Das Design- oder Projektportfolio wird auf einer Skala von 0 bis 80 Punkten bewertet.
Wird eine Punktzahl von mindestens 61 Punkten erreicht, erfüllt das Portfolio die Anforderungen und der fachspezifische Studierfähigkeitstest ist bestanden.
Liegt die Punktzahl unter 41 Punkten, ist die fachliche Eignungsprüfung nicht bestanden.
Wenn Sie zwischen 41 und 60 Punkten erreichen, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Im Vorstellungsgespräch sollten Sie in der Lage sein, fachliche Inhalte aus Ihrem Studium und Ihrer Berufserfahrung auf Fragen und Zielsetzungen der Architektur anzuwenden. Dazu gehören die Themen des Entwurfs, das Verständnis für architektonische Fragestellungen, die Fähigkeit, wissenschaftlich zu arbeiten und die fachsprachliche Kompetenz. Ihr Gesprächsverhalten wird auch hinsichtlich des sprachlichen Ausdrucks, der Herangehensweise an die Diskussion von Problemen und der Kohärenz der Argumentation bewertet.
Die Bewerbungsgespräche für das Sommersemester 2026 finden von Montag, 03. August 2026, bis Freitag, 07. August 2026, entweder im Architekturgebäude, Gebäude 20.40, am KIT-Campus Süd oder als Online-Meeting statt.
Das Gespräch wird auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten bewertet.
Beträgt die Gesamtpunktzahl im Gespräch mindestens 10 Punkte, ist der fachspezifische Studierfähigkeitstest bestanden.
Motivationsschreiben
Für die Erstellung der Rangliste muss ein Motivationsschreiben von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT beigefügt werden.
Bitte erläutern Sie in dem Schreiben, warum Sie sich für den Masterstudiengang Architektur am KIT bewerben, warum Sie sich für diesen Studiengang für geeignet halten und welche Ziele und Erwartungen Sie an das Architekturstudium am KIT haben.
Rangliste
Unter den Bewerbern, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird eine Rangliste erstellt:
- Gesamtnote des Studienabschlusses (15 Punkte)
- Motivationsschreiben (5 Punkte)
- Entwurfs-/Projektmappe (80 Punkte)
Aufgrund der hohen Bewerberzahl können in der Regel nicht alle Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zugelassen werden. Das bedeutet, dass auch nach einem erfolgreich absolvierten Vorstellungsgespräch eine Zulassung nicht erfolgen kann, weil die Platzierung auf der Rangliste im unteren Bereich liegt.
Fußnoten:
* Die Zulassung zum Masterstudiengang Architektur kann auch dann beantragt werden, wenn der Bachelorabschluss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber das Bachelorstudium rechtzeitig vor Aufnahme des Masterstudiums Architektur abschließen wird.
In diesem Fall kann bei der Zulassungs- und Auswahlentscheidung eine Durchschnittsnote berücksichtigt werden, die auf der Grundlage der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird. Der Bewerber nimmt ausschließlich mit der ermittelten Durchschnittsnote und den bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen an dem Zulassungs- und Auswahlverfahren teil. Das spätere Ergebnis des Bachelor-Abschlusses bleibt unberücksichtigt. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über die Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. Notenauszug) bis zum Ende des Bewerbungszeitraums beizufügen.
** Fehlen bis zu 30 LP der vorgenannten Leistungen, kann die Bewerberin/der Bewerber dennoch mit den tatsächlich erbrachten Leistungen zugelassen werden, wenn sie/er diese Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiums zusätzlich zu den nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Architektur geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und nachweist.
*** Fehlt das zwölfwöchige Berufspraktikum nach Absatz 2 Nr. 4, kann der Bewerber im Einzelfall dennoch zugelassen werden, wenn er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Semesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Bedingung muss spätestens zur Rückmeldung im vierten Semester nachgewiesen werden.